Sicherung von Gefahrguttransporten (Security)
Maßnahmen zur Sicherung gemäß Kapitel 1.10 ADR / RID ("Security")
Nach den Ereignissen vom 11. September 2001 hat die internationale Gesetzgebung Bestimmungen zur Sicherung gegen mögliche terroristische Gefahren auch für den Transport gefährlicher Güter mit den Verkehrsträgern Straße, Schiene und Schiff entwickelt. Aufbauend auf entsprechende UN-Empfehlungen wurden Maßnahmen zur Sicherung ("Security") in ein neues Kapitel 1.10 ADR/RID aufgenommen. Diese gelten für ADR und RID seit 01.01.2005. Das Kapitel 1.10 können Sie sich hier herunterladen .
Für Kombiverkehr ergibt sich hieraus die Anforderung, bei der Übergabe von Ladeeinheiten mit Gefahrgut die Identität des Beförderers festzustellen. Um Verzögerungen bei der Abwicklung an den deutschen Umschlagterminals zu vermeiden, wird Kombiverkehr die Dokumentation der Abholer mit Hilfe einer Fahrerdatenbank für Gefahrguttransporte unterstützen. Diese gibt Auskunft über die von Ihnen legitimierten Abholer und Fahrer. Hierfür steht eine entsprechende Datei zum Download zur Verfügung. Wir bitten unsere Kunden daher vor dem Transport von Gefahrgütern uns diese Datei ausgefüllt zukommen zu lassen. Einige unserer UIRR-Partnergesellschaften verwenden bereits heute ähnliche Verfahren der Legitimationskontrolle. Mit den übrigen Partnern streben wir an, ein vergleichbares Prozedere abzustimmen.
Da diese Maßnahme gleichzeitig einen Beitrag leistet, um den Schutz vor Diebstahl weiter zu verbessern, wird sie über die gesetzlichen Anforderungen hinaus auch für Nicht-Gefahrgut angewandt. Dazu wird am Terminal zum einen die Identität des Fahrers mit Hilfe der amtlichen Ausweispapiere und zum anderen die Abhol-Legitimation geprüft sowie das Kfz-Kennzeichen und die Kontaktdaten des zur Anlieferung oder Abholung beauftragten Transportunternehmens schriftlich festgehalten. Einen entsprechenden Vordruck zur Abhol-Legitimation können Sie hier herunterladen.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte unserem Security-Flyer .






