Länderspezifische Informationen
Allgemeine Hinweise
Domdeckel
Domdeckel, Abdeckhauben und sonstige Öffnungen der Tanks, MEGC's (auch bei leeren ungereinigten Ladeeinheiten) müssen immer ordnungsgemäß geschlossen sein ( 4.3.2.3.3 RID/ADR und Kurzschlussgefahr).
Sondervorschrift 640X
Bei der Beförderung von Stoffen mit dieser Sondervorschrift in ADR/RID-Tanks muss im Versandauftrag/Beförderungspapier angegeben werden „Sondervorschrift 640X" wobei das X der entsprechende Großbuchstabe aus der Spalte (6) der Tabelle 3.2 ADR / RID ist.
Feuerwerkskörper (Sondervorschrift 645 ADR/RID)
Bitte beachten Sie unbedingt, dass bei der Beförderung von Feuerwerkskörpern der UN-Nummern 0333, 0334, 0335, 0336 und 0337 im Frachtbrief zu vermerken ist: „KLASSIFIZIERUNG VON DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE VON ..... (Staat gemäß Sondervorschrift 645 des Abschnitts 3.3.1) ANERKANNT" (Fundstelle: 5.4.1.2.1 g) ADR und RID). Ohne diesen Eintrag kommt es zu Verzögerungen bei der Beförderung Ihrer Sendungen. Die Sondervorschrift 645 (ADR / RID) lautet: „Der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 3b angegebene Klassifizierungscode darf nur verwendet werden, wenn die zuständige Behörde einer Vertragspartei des ADR vor der Beförderung ihre Zustimmung erteilt hat."
Deutschland
Lübeck-Nordlandkai
Bei allen Sendungen nach Lübeck-Nordlandkai muss der von der Lübecker Hafengesellschaft (LHG) geforderte Anlieferungsschein (zu bestellen bei der LHG unter Fax +49/451/7900-105) entweder am Abgangsterminal oder von der eigenen Niederlassung direkt bei der LHG abgegeben werden.
Ubf Neuss-Hessentor
Zurzeit dürfen keine Stoffe der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) und Klasse 7 (Radioaktive Gegenstände) von und nach diesem Terminal versendet werden.
Ubf Dortmund
Zurzeit dürfen keine Stoffe der Klasse 7 (Radioaktive Gegenstände) zu und von diesem Terminal versendet werden. Bei Stoffen der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) ist vorher das Ressort Gefahrgut zu kontaktieren.
Ubf Duisburg-Ruhrort Hafen DUSS
Zurzeit dürfen keine Stoffe der Klasse 7 (Radioaktive Gegenstände) von und nach diesem Terminal versendet werden.
Ubf Duisburg-Ruhrort Hafen DeCeTe
Zurzeit dürfen keine Stoffe der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) und Klasse 7 (Radioaktive Gegenstände) von und nach diesem Terminal versendet werden.
Internationaler Verkehr
Baltikum via Häfen Kiel, Lübeck und Rostock
Auf den Schiffslinien bestehen bei der Beförderung fast aller Gefahrgutklassen unterschiedliche Einschränkungen. Diese sind unter anderem abhängig davon, ob reine Frachtfähren oder Personenfähren genutzt werden, ob nach IMDG-Code oder nach dem Ostseememorandum gefahren wird, von der Bauart des Schiffes sowie der Gefahrgutpolitik der jeweiligen Reederei.
Belgien
In den Umschlagbahnhof Antwerpen Main Hub darf kein Gefahrgut der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) und Klasse 7 (Radioaktive Stoffe und Gegenstände) eingebracht werden.
In den Hafen Antwerpen dürfen Gefahrgüter der Klasse 2 (Gase) nicht eingebracht werden. Das Terminal Antwerpen Main Hub ist zugelassen für Klasse 2.
Dänemark
Bei Sendungen durch den Großen-Belt-Tunnel nach Høje Taastrup dürfen bei Gütern der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) je Ladeeinheit maximal 5.000 kg Nettoexplosivstoffmasse enthalten sein.
Finnland
Bei allen Sendungen nach Finnland über Lübeck-Nordlandkai muss der von der Lübecker Hafengesellschaft (LHG) geforderte Anlieferungsschein (zu bestellen bei der LHG unter Fax +49/451/7900-105) entweder am Abgangsterminal oder von der eigenen Niederlassung direkt bei der LHG abgegeben werden.
Finnland via Kiel, Lübeck und Rostock
Auf den Schiffslinien bestehen bei der Beförderung fast aller Gefahrgutklassen unterschiedliche Einschränkungen. Diese sind u.a. abhängig davon, ob reine Frachtfähren oder Personenfähren genutzt werden, ob nach IMDG-Code oder nach dem Ostseememorandum gefahren wird, von der Bauart des Schiffes sowie der Gefahrgutpolitik der jeweiligen Reederei.
Frankreich
Transporte mit Gefahrgütern der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) können nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Ressort Gefahrgut befördert werden.
Griechenland via Italien (Schiff)
Zurzeit bieten wir keine Schiffsverbindung an, die auch Gefahrgüter transportieren kann.
Italien
Generell gilt, dass Ladeeinheiten mit Gefahrgut am Ankunftstag abgeholt und erst am Abfahrtstag angeliefert werden dürfen.
Bei Gefahrguttransporten von und nach den sizilianischen Umschlagbahnhöfen mit der Fähre San Giovanni - Messina v.v. sind die Ladeeinheiten nach den Vorschriften des Kapitels 5.3 RID/ADR zu kennzeichnen. Diese Fähre verkehrt nicht nach dem IMDG-Code.
Für Gefahrgüter der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) sind in Italien von der Regierung nur wenige Umschlagbahnhöfe zugelassen:
-> via Österreich: Für Verkehre via Österreich stehen Brescia und Verona Q.E sowie im Gateway via Verona die Bahnhöfe Bari Scalo Ferruccio, Bologna, Brindisi, Catania und Maddaloni (Marcianise) zur Verfügung.
-> via Schweiz: Für Verkehre durch die Schweiz nach Italien stehen die Bahnhöfe Milano-Certosa und -Rogoredo sowie Trento (Roncafort) zur Verfügung. Es kann jedoch nicht mit den normalen Laufzeiten gerechnet werden, da die Kontrollen an der Schweizerisch/Italienischen Grenze sehr genau sind. Des Weiteren wird eine Durchfuhrbewilligung des Eidgenössischen Bundesamtes benötigt. Vor der Versendung ist unbedingt das Ressort Gefahrgut anzusprechen!
Gefahrgüter der Klasse 7 (Radioaktive Stoffe und Gegenstände) dürfen nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Ressort Gefahrgut nach Italien befördert werden.
Das Terminal Busto (Gallerate) ist nicht für UN 1040 (Ethylenoxid) zugelassen.
Mazedonien
Stoffe und Gegenstände der Klassen 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) und 7 (Radioaktive Stoffe und Gegenstände) dürfen nicht von und nach Skopje Tovorna Ubf befördert werden.
Niederlande
Stoffe und Gegenstände der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) können nach Rotterdam-Maasvlakte (MVT) nur vom Terminal Dortmund (Kl. 1.3 / 1.4) versendet werden. Nach Rotterdam RSC ist dieses auch vom DUSS-Terminal in Duisburg-Ruhrort möglich. Für die beförderung von Waffen und Munition nach Rotterdam muß u.U ein 'Consent' die Sendung begleiten. Dieses ist unbedingt bei Auflieferung der Ladeeinheit dem Abgangsterminal zu übergeben. Bitte sprechen Sie unbedingt mit dem Ressort Gefahrgut bevor vor geplanten Verkehren.
Norwegen via Dänemark
Bei Sendungen durch den Großen-Belt und Øresund-Tunnel via Schweden nach Norwegen dürfen bei Gütern der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) je Ladeeinheit maximal 5.000 kg Nettoexplosivstoffmasse enthalten sein, bei den Unterklassen 1.1 und 1.5 jedoch nur maximal 1.000 kg.
Norwegen via Kiel, Lübeck-Skandinavienkai und Rostock
Auf den Schiffslinien bestehen bei der Beförderung fast aller Gefahrgutklassen unterschiedliche Einschränkungen. Diese sind u.a. abhängig davon, ob reine Frachtfähren oder Personenfähren genutzt werden, ob nach IMDG-Code oder nach dem Ostseememorandum gefahren wird, von der Bauart des Schiffes sowie der Gefahrgutpolitik der jeweiligen Reederei.
Schweden via Dänemark
Bei Sendungen durch den Großen-Belt und Øresund-Tunnel nach Schweden dürfen bei Gütern der Klasse 1 ( Explosive Stoffe und Gegenstände) je Ladeeinheit maximal 5.000 kg Nettoexplosivstoffmasse enthalten sein, bei den Unterklassen 1.1 und 1.5 jedoch nur maximal 1.000 kg.
Schweden via Kiel, Lübeck-Skandinavienkai und Rostock
Auf den Schiffslinien bestehen bei der Beförderung fast aller Gefahrgutklassen unterschiedliche Einschränkungen. Diese sind u.a. abhängig davon, ob reine Frachtfähren oder Personenfähren genutzt werden, ob nach IMDG-Code oder nach dem Ostseememorandum gefahren wird, von der Bauart des Schiffes sowie der Gefahrgutpolitik der jeweiligen Reederei.
Serbien
Das Terminal Belgrad ist zur Zeit nicht für Sendungen mit Gefahrgütern zugelassen.
Spanien/Portugal
Bei Beförderungen von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) gibt es strenge Bestimmungen für den Bahn- und Straßentransport.
Silla/Valencia: Dieses Terminal ist zur Zeit nicht für Sendungen mit Gefahrgütern zugelassen. Als Ausweichterminals bieten wir Constantí (Tarragona) und Murcia an.
Slowenien
Güter der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) können nicht in das Terminal Ljubljana KT befördert werden. Als Alternative bietet Adriakombi die Möglichkeit, mit diesen Stoffen in Anschlussgleise zu fahren.
Ungarn
Bei Transporten der Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) ist im Voraus eine behördliche Genehmigung in Ungarn einzuholen. Die Sendungen müssen auf den Strecken der MÀV begleitet werden. Das Begleitpersonal wird von den Kunden gestellt. Die Genehmigungsgesuche richten Sie bitte an folgende Anschrift:
ORFK Közbiztonsági Fõigazgatosag, Igazgatárendészeti Föosztály, Rendésteti Osztály, HU 1903 Budapest, PF. 314/15.
Bei Anlieferung der Ladeeinheit am Terminal in Deutschland muss die Genehmigung beigefügt sein.
Türkei
Auf der Relation Deutschland - Ljubljana - TR-Halkali v.v. sind Gefahrgüter der Klassen 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) und 7 (Radioaktive Stoffe und Gegenstände) nicht zugelassen.







