Abfall
Italien: Rückverfolgbarkeit der Abfälle - SISTRI ab 01.01.2011
Das Ministerialdekret 17. Dezember 2009 ändert die Haltung und Abwicklung der Verwaltungsobliegenheiten im Umweltbereich (Abfallregister, Abfallerkennungsschein, MUD) mit der Einführung des Systems SISTRI ab, welches in Echtzeit die Kontrolle der Abfallbewegungen mit den folgenden elektronischen Hilfsmitteln ermöglicht: - USB-Schlüssel zur Übermittlung der Daten über die erzeugten, transportierten, in der Betriebsstätte bewirtschafteten Abfälle. Der USB-Schlüssel enthält auch die elektronische Unterschrift;
- Black-boxes, die von den ermächtigten Werkstätten in jedem zum Abfalltransport bestimmten Fahrzeug eingebaut werden müssen, um die Bewegungen des Fahrzeuges überprüfen zu können;
- bei den Deponien installierte Geräte, um die Ein- und Ausgänge der Fahrzeuge zu überprüfen.
Die Handelskammer Bozen hat auf Ihrer Internetseite eine ausführliche Beschreibung von SISTRI
in deutscher Sprache eingestellt.
Deutschland: Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV) ab 01.04.2010
Zum 01.04.2010 wird das elektronische Abfallnachweisverfahren für alle Beteiligten am Prozeß der
Entsorgung gefährlicher, nachweispflichtiger Abfälle zur Pflicht. Es betrifft nur gefährliche Abfälle im
nationalen Verkehr. DB Intermodal hat dazu ein Infodokument herausgegeben das Sie hier finden.
Detailierte Informationen zum eANV finden Sie auf der Seite der ZKS-Abfall.
Neue EU-Abfallrichtlinie ab 12.07.2007
Zum 12. Juli 2007 ist die neue Europäische Abfallrichtline 1013/2006 in Kraft getreten. Damit
verbunden sind auch geänderte Dokumente für die Notifizierung und den Transport von Abfällen.
Weiterhin ist ein neues Dokument hinzugekommen zur Informationspflicht bei der Beförderung
bestimmter Güter.
- Dokument "Anhang I A" (Notifizierungsdokument)
- Dokument "Anhang I B" (Transportdokument)
- Dokument "Anhang VII" (Informationsdokument für Sendungen Art. 3 (2) und (4))
Hier finden Sie den Text der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen.
Beförderungen die noch nach den alten Vorschriften notifiziert sind laufen auch nach den 'alten' Vorschriften weiter.
NEU:
Am 16.07.2008 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union der ergänzende Anhang IC der VO Nr. 1013/2006 veröffentlicht. Hier finden sich spezifische Anweisungen für das ausfüllen von Notifizierungs- und Begleitformularen.
Nationale Transporte:
Abfalltransporte innerhalb Deutschlands sind möglich. Allerdings sind nicht sämtliche Terminals für Abfälle zugelassen. Sprechen Sie deswegen bitte rechtzeitig vor Transportaufnahme mit unserem Gefahrgutbeauftragten.
Internationale Transporte:
Abfalltransporte lassen sich auch innerhalb Europas durchführen. Bitte sprechen Sie auch in diesen Fällen rechtzeitig mit unserem Gefahrgutbeauftragten.
Abfalltransporte aus Italien:
Da zurzeit die meisten Abfalltransporte von und nach Italien durchgeführt werden, finden Sie nachfolgend einige Informationen unserer italienischen Partnergesellschaft Cemat, die die betriebliche Abwicklung beschreiben.

2006_08_01_Abfall NEU aus Italien D.pdf [74 kb]

2006_08_01_Abfall NEU aus Italien I.pdf [59 kb]

2006_08_01_Abfall NEU aus Italien D.pdf [74 kb]

2006_08_01_Abfall NEU aus Italien I.pdf [59 kb]






