Abfall
Neue EU-Abfallrichtlinie
Zum 12. Juli 2007 ist die neue Europäische Abfallrichtline 1013/2006 in Kraft getreten. Damit verbunden sind auch geänderte Dokumente für die Notifizierung und den Transport von Abfällen. Weiterhin ist ein neues Dokument hinzugekommen zur Informationspflicht bei der Beförderung bestimmter Güter.
- Dokument "Anhang I A" (Notifizierungsdokument)
- Dokument "Anhang I B" (Transportdokument)
- Dokument "Anhang VII" (Informationsdokument für Sendungen Art. 3 (2) und (4))
Hier finden Sie den Text der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen.
Beförderungen die noch nach den alten Vorschriften notifiziert sind laufen auch nach den 'alten' Vorschriften weiter.
NEU:
Am 16.07.2008 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union der ergänzende Anhang IC der VO Nr. 1013/2006 veröffentlicht. Hier finden sich spezifische Anweisungen für das ausfüllen von Notifizierungs- und Begleitformularen.
Nationale Transporte:
Abfalltransporte innerhalb Deutschlands sind möglich. Allerdings sind nicht sämtliche Terminals für Abfälle zugelassen. Sprechen Sie deswegen bitte rechtzeitig vor Transportaufnahme mit unserem Gefahrgutbeauftragten.
Internationale Transporte:
Abfalltransporte lassen sich auch innerhalb Europas durchführen. Bitte sprechen Sie auch in diesen Fällen rechtzeitig mit unserem Gefahrgutbeauftragten.
Abfalltransporte aus Italien:
Da zurzeit die meisten Abfalltransporte von und nach Italien durchgeführt werden, finden Sie nachfolgend einige Informationen unserer italienischen Partnergesellschaft Cemat, die die betriebliche Abwicklung beschreiben.

2006_08_01_Abfall NEU aus Italien D.pdf [74 kb]

2006_08_01_Abfall NEU aus Italien I.pdf [59 kb]

2006_08_01_Abfall NEU aus Italien D.pdf [74 kb]

2006_08_01_Abfall NEU aus Italien I.pdf [59 kb]






