Hinweise zum Fahrplan
Annahmeschluss und Abholbeginn
Annahmeschluss ist der Zeitpunkt der Annahme der letzten Ladeeinheit durch die örtliche Kombiverkehr-Agentur. Wenn mehrere Kunden erst kurz vor Annahmeschluss im Terminal zur Anlieferung von Ladeeinheiten eintreffen, kann die Folge sein, dass ein Teil dieser Sendungen nicht mehr zeitgerecht abgefertigt, aufgeladen und mit dem vorgesehenen Zug befördert wird. Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Disposition zu berücksichtigen und für eine rechtzeitige Anlieferung zu sorgen.
Der Abholbeginn ist der früheste Zeitpunkt, an dem eine Ladeeinheit mit Übergabe der Beförderungspapiere ausgeliefert werden kann. Eventuelle Wartezeiten sind abhängig von der örtlichen Situation am Terminal. An einigen Terminals kann samstags nicht oder nur nach vorheriger Rücksprache abgeholt werden. Die Öffnungszeiten der Terminals sowie ggf. ein entsprechender Hinweis auf notwendige Voranmeldung finden Sie auf der Seite Terminals & Agenturen. Am Bereitstellungstag nicht abgeholte Ladeeinheiten werden bei Betriebsschluss im Terminal kostenpflichtig abgestellt.
Informationen zu den Abstellgebühren erhalten Sie beim Bereich Produktion.
Zusätzliche Verbindungen
Bei entsprechender Nachfrage können zusätzliche Verbindungen angeboten werden, die nicht in der Fahrplanauskunft enthalten sind. Auskunft über diese Angebote erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Nationalen und Internationalen Verkehr.
Beförderungs- und Fahrplangarantie
Es gibt keine Garantie auf Beförderung und auf Einhaltung der Fahrpläne. Die veröffentlichten Fahrplandaten sind ohne Gewähr und stellen keine Lieferfristen dar. Bei Überschreitung der Kapazität eines Zuges oder bei Waggonengpässen werden nach Ablauf der Anmeldefrist grundsätzlich zuerst die Sendungen der Kunden abgefertigt, die täglich für diese Verbindung Ladeeinheiten anliefern bzw. feste Kapazitäten reserviert haben. Ersatzansprüche wegen Verspätungen können nur beim Überschreiten der Lieferfrist gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kombiverkehr für Inlandverkehre bzw. für Internationale Verkehre geltend gemacht werden. Darüber hinaus bleibt die Bestimmung über den Transportweg im Gatewayverkehr Kombiverkehr vorbehalten.
Fährverbindungen Ostsee
Bei Verbindungen, die einen Fährtransport über die Ostsee beinhalten (via Kiel, Lübeck oder Rostock), gelten zum Teil besondere Bestimmungen. Nähere Hinweise erhalten Sie beim Bereich Internationaler Verkehr, Nordeuropa & dt. Ostseehäfen.
Profile
In den Fahrplantabellen sind für jede Verbindung die zulässigen Profile für Sattelanhänger (P = kranbare Sattelanhänger) und Wechselbehälter (C = Wechselbehälter) angegeben, jeweils mit 2- und 3-stelliger Profilnummer. Abweichungen können sich bei Feiertags- und Ferienregelungen ergeben.
Auskunft erhalten Sie beim Bereich Fahrplan oder bei unseren Kombiverkehr-Agenturen bzw. im Ausland bei der jeweiligen Partnergesellschaft.
Durch einfachen Vergleich der Profilnummer im Fahrplan und der auf dem gelben Kodenummernschild, das an der Ladeeinheit angebracht ist, kann festgestellt werden, ob die Ladeeinheit auf der gewünschten Relation transportiert werden kann. Der Transport ist möglich, wenn die Profilnummer auf dem Kodenummernschild höchstens so groß ist wie die Profilnummer in der Fahrplantabelle der jeweiligen Verbindung. Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter Kodifizierung.
Ausnahmen sind Verbindungen - meist solche mit eingeschränktem Profil -, auf denen spezielle Wagen mit niedriger Ladefläche eingesetzt sind, sodass höhere Wechselbehälter und Container transportiert werden können als in den Fahrplantabellen angegeben.
Ausführliche technische Informationen zu denen im Kombinierten Verkehr zu verwendenden Ladeeinheiten finden Sie im Internet unter Ladeeinheiten.
Verkehrsaufnahme
Vor einer Verkehrsaufnahme ist die persönliche Absprache bzw. die Kontaktaufnahme über die Angebots-Anfrage mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zuständigen Verkehrsachse erforderlich, die Ihnen auch für alle Fragen zum Leistungsangebot, den aktuellen Frachtpreisen und gegebenenfalls anfallenden Nebenkosten zur Verfügung stehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsachsen koordinieren gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Schritte hinsichtlich des Starts Ihrer Transporte.
Weitere Themen
Zu vielen anderen Themen, wie zum Beispiel Verkehrsfreigaben, Buchung, elektronische Buchung, Frachtdokumente, Transportüberwachung, Frachtzahlung, Gefahrgut und Abfall, Sicherheit, Profile, Sendungsverfolgung via Cesar, Kombiverkehr-Agenturen und UIRR Partnergesellschaften finden Sie innerhalb unseres Internetauftritts weiterführende Informationen.







